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Erstinformation
M.O.Vermögensberatung für bavaria WERTkonzept GmbH

INFORMATIONEN ZU GESETZLICHEN VORGABEN

1.0 Allgemeine Informationen

1.1 Name und Anschrift

M.O. Vermögensberatung
Waldperlacherstr. 13
81739 München

Vertreten durch: Martin Ostermeier

1.2 weiterführende Informationen

Tel.: +49 - 089 - 60 08 77 80
Mail: martin_ostermeier@gmx.de

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE353247444

2. Zulassungen und zuständige Aufsichtsbehörden

2.1  Erlaubnis gem. § 34 f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler) zur Erbringung von Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a des Kreditwesengesetzes (KWG) im Umfang der Bereichsausnahme zu § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des KWG, eingetragen unter Vermittlerregister-Nr. D-F-155-SK8C-70, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern. Das Register kann eingesehen werden unter www.vermittlerregister.info.

Berufsrechtliche Regelungen für Finanzanlagenvermittler:

  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)

  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)


2.2  Erlaubnis gem. § 34 i Abs. 1, Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliendarlehensvermittler), eingetragen unter Vermittlerregister-Nr. D-W-155-HF1Y-83, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern. Das Register kann eingesehen werden unter www.vermittlerregister.info.

Berufsrechtliche Regelungen für Immobiliendarlehensvermittler:

  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)

  • Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

  • §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

 

2.3  Erlaubnis gem. § 34 d Abs. 1, Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), eingetragen unter Vermittlerregister-Nr. D-NY9E-AXEZN-12, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern. Das Register kann eingesehen werden unter www.vermittlerregister.info.

 

Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsmakler:

  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)

  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)


Gemeinsame Aufsichtsbehörde und zuständige Berufskammer:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
(weitere Informationen unter: www.ihk-muenchen.de)

Gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel.: 0180/6005850 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 60 Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen) (weitere Informationen unter www.dihk.de)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-iminternet.de eingesehen und abgerufen werden.

3. Offenlegung von Beteiligungen

Der Berater hält weder direkte oder indirekte Beteiligungen an Versicherungsunternehmen oder Kapitalanlage-Anbietern. Noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Kapitalanlage-Anbieter direkte oder indirekte Beteiligungen am Unternehmen des Beraters.

4. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden

Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. § 34 f Abs. 1 GewO zulässig ist.

5. Information über die Vergütung bei der Finanzanlagenberatung und -vermittlung

Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) oder in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, erfolgt dies entsprechend der gesondert zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Soweit Zuwendungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung insofern von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.

NACHHALTIGKEITSINFORMATION (ESG)

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
 

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Mandant im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Berücksichtigung in der Anlageberatung für Privatkunden

 

Im Rahmen der Anlageberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Veremidung wesentlicher negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzliche die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:

 

  • Treibhausgas-Emissionen,

  • Biodiversität,

  • Wasser,

  • Abfall,

  • soziale Themen/Arbeitnehmerbelange.

Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung. Sofern wir Ihnen kein Finanzprodukt empfehlen können, dass neben weiteren Angaben (wie u.a. Ihre Risikobereitschaft, Ihrem Anlagehorizont und Ihren finanziellen Verhältnissen) auch den von Ihnen angegebenen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben anzupassen.

Alternativ können wir Ihnen dann ein Finanzprodukt empfehlen, welches zwar die von Ihnen ursprünglich gewünschte Vermeidung wesentlich negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) berücksichtigt, aber entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Anpassung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit (Umwelt oder Soziales) oder einen wesentlichen positiven Beitrag zur Umwelt leistet.

Sofern Sie angeben, keine Nachhaltigkeitspräferenzen zu haben, können wir Ihnen Finanzprodukte empfehlen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen oder nicht. Verbindlich für unsere Empfehlungen sind in diesem Fall ausschließlich die übrigen Kundenangaben.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)


Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung:

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
 

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange

  • Die Achtung der Menschenrechte

  • Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.


Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
 

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

 
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
 

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

 
Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt. Zurzeit kann zudem eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

bavaria WERTkonzept, unabhängige Finanzplanung München, Nachlassplanung und Ruhestandsplanung
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